Start: 17.01.2025
Ende: 22.03.2025
50% in Präsenz in Mainz und 50% Online-Präsenz via Zoom
🔗 Zeitplan
Start: 18.01.2025
Ende: 22.03.2025
50% in Präsenz in Mainz und 50% Online-Präsenz via Zoom
🔗 Zeitplan
1.BAMF-Antrag auf Zulassung
Die Zulassung zur Teilnahme an einer un-/verkürzten ZQ Alpha bestimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Aufgrund der Antragstellung beim Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid. Dieses Schreiben beinhaltet entweder eine Zulassung zur Lehrtätigkeit im Alphabetisierungskurs oder eine Ablehnung. Mit der Ablehnung erhalten Sie die Nachricht, ob Ihnen die Zulassung zur Lehrtätigkeit erteilt werden kann, wenn Sie an einer un-/verkürzten ZQ Alpha teilnehmen.
Antrag auf ergänzende Zulassung als Lehrkraft in Alphabetisierungskursen
2. Anmeldung bei FIF
Bitte füllen Sie unseren digitalen Anmeldebogen aus
Unsere Postanschrift lautet:
FIF – Förderung von Integration durch Fortbildung
c/o KEB RLP
Welschnonnengasse 2-4
55116 Mainz.
3. Zusendung der Vertragsunterlagen
Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen, einer Platzzusage für die entsprechende Qualifizierung von uns und dem Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl bekommen Sie von uns die Vertragsunterlagen für Ihre Fortbildung postalisch zugesandt. Bitte senden Sie uns ein Exemplar unterschrieben zurück.
4. Zahlungsmodalitäten + Fördermöglichkeiten
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Tätigkeit im laufenden Integrationskurs haben, wird Ihre Teilnahme vom BAMF gefördert und daher kostet Sie sowohl die verkürzte als auch die unverkürzte AQ 120€, die FIF von Ihnen direkt einzieht.
Wenn Sie derzeit nicht in einem Integrationskurs tätig sind und daher keinen Nachweis haben, können Sie als Selbstzahler an der AQ teilnehmen. In diesem Fall zieht FIF von Ihnen 1060€ für die unverkürzte AQ bzw. 590€ für die verkürzte AQ ein. Bei Bedarf ist auch Ratenzahlung möglich.
5. Zugang auf moodle + Start der Qualifizierung
Zum im Zeitplan vorgesehenen ‘Start auf Moodle’ bekommen Sie von uns Ihre Zugangsdaten für unsere online-Lernplattform. Die meisten unserer Qualifizierungen starten mit Onlineaufgaben, bevor wir Sie persönlich in der ersten Präsenz kennenlernen.
6. Die Qualifizierung
Unsere Veranstaltungen finden mit ihren Präsenterminen im Rahmen der Ausnahmegenehmigung durch das BAMF im Online-Konferenzraum via Zoom statt. Sie werden organisatorisch und inhaltlich auf einer Lernplattform (moodle) begleitet.
7. Abschluss
Die letzten zwei Wochen Ihrer Qualifizierung sind dafür vorgesehen, dass Sie eine fundierte schriftliche Reflexion Ihres Lerngewinns anfertigen. Nach Abgabe wird bewertet, ob die Aufgabenstellung erfüllt wurde.
8.Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung melden wir Ihren Erfolg dem BAMF. Von dort erhalten Sie dann Ihr Zertifikat. Von uns erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die Zahlungsbestätigung für Ihre Steuerunterlagen.
Online – Präsenzen | 76 UE |
Moodle | 2 UE |
Praxisphase | 2 UE |
80 UE | |
plus Selbstlernzeiten laut BAMF-Konzept |
Die Kosten für die unverkürzte Qualifizierung betragen 1010€.
Davon übernimmt das BAMF 940€ für alle ab dem 01.08.2022 beginnenden Zusatzqualifizierungen, wenn Sie in einem laufenden Integrationskurs tätig sind. Für diese Kosten müssen Sie dann nicht in Vorlage gehen, Sie zahlen an FIF 70€.
Um Ihre Tätigkeit im Integrationskurs nachzuweisen, benötigen Sie einen aktuellen ausgefüllten Integrationskursträgernachweis (IKT-Nachweis). Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
Sollten Sie aktuell nicht in einem Integrationskurs tätig sein, können Sie als SelbstzahlerIn teilnehmen.
Für den erfolgreichen Erwerb der Zusatzqualifikation für Lehrkräfte im Bereich Alphabetisierungskurse sind folgende Punkte zu erfüllen:
online; via Zoom und vor Ort in Mainz, s. Zeitplan
Die Inhalte der Zusatzqualifizierung Alphabetisierung richten sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Themen der verkürzten/unverkürzten Zusatzqualifizierung Alphabetisierung sind u.a.:
Eine detailliertere Beschreibung der Inhalte finden Sie auf den Internetseiten des BAMFs.
1.BAMF-Antrag auf Zulassung
Die Zulassung zur Teilnahme an einer un-/verkürzten ZQ Alpha bestimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Aufgrund der Antragstellung beim Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid. Dieses Schreiben beinhaltet entweder eine Zulassung zur Lehrtätigkeit im Alphabetisierungskurs oder eine Ablehnung. Mit der Ablehnung erhalten Sie die Nachricht, ob Ihnen die Zulassung zur Lehrtätigkeit erteilt werden kann, wenn Sie an einer un-/verkürzten ZQ Alpha teilnehmen.
Antrag auf ergänzende Zulassung als Lehrkraft in Alphabetisierungskursen
2. Anmeldung bei FIF
Bitte füllen Sie unseren digitalen Anmeldebogen aus
Unsere Postanschrift lautet:
FIF – Förderung von Integration durch Fortbildung
c/o KEB RLP
Welschnonnengasse 2-4
55116 Mainz.
3. Zusendung der Vertragsunterlagen
Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen, einer Platzzusage für die entsprechende Qualifizierung von uns und dem Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl bekommen Sie von uns die Vertragsunterlagen für Ihre Fortbildung postalisch zugesandt. Bitte senden Sie uns ein Exemplar unterschrieben zurück.
4. Zahlungsmodalitäten + Fördermöglichkeiten
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Tätigkeit im laufenden Integrationskurs haben, wird Ihre Teilnahme vom BAMF gefördert und daher kostet Sie sowohl die verkürzte als auch die unverkürzte AQ 120€, die FIF von Ihnen direkt einzieht.
Wenn Sie derzeit nicht in einem Integrationskurs tätig sind und daher keinen Nachweis haben, können Sie als Selbstzahler an der AQ teilnehmen. In diesem Fall zieht FIF von Ihnen 1060€ für die unverkürzte AQ bzw. 590€ für die verkürzte AQ ein. Bei Bedarf ist auch Ratenzahlung möglich.
5. Zugang auf moodle + Start der Qualifizierung
Zum im Zeitplan vorgesehenen ‘Start auf Moodle’ bekommen Sie von uns Ihre Zugangsdaten für unsere online-Lernplattform. Die meisten unserer Qualifizierungen starten mit Onlineaufgaben, bevor wir Sie persönlich in der ersten Präsenz kennenlernen.
6. Die Qualifizierung
Unsere Veranstaltungen finden mit ihren Präsenterminen im Rahmen der Ausnahmegenehmigung durch das BAMF im Online-Konferenzraum via Zoom statt. Sie werden organisatorisch und inhaltlich auf einer Lernplattform (moodle) begleitet.
7. Abschluss
Die letzten zwei Wochen Ihrer Qualifizierung sind dafür vorgesehen, dass Sie eine fundierte schriftliche Reflexion Ihres Lerngewinns anfertigen. Nach Abgabe wird bewertet, ob die Aufgabenstellung erfüllt wurde.
8.Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung melden wir Ihren Erfolg dem BAMF. Von dort erhalten Sie dann Ihr Zertifikat. Von uns erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die Zahlungsbestätigung für Ihre Steuerunterlagen.
Online – Präsenzen | 40 bzw. 47 UE |
Moodle | 2 UE |
Praxisphase | entfällt |
plus Selbstlernzeiten laut BAMF-Konzept |
Die Kosten für die verkürzte Qualifizierung betragen 540€.
Davon übernimmt das BAMF 470€ für alle ab dem 01.08.2022 beginnenden Zusatzqualifizierungen, wenn Sie in einem laufenden Integrationskurs tätig sind. Für diese Kosten müssen Sie dann nicht in Vorlage gehen, Sie zahlen an FIF 70€.
Um Ihre Tätigkeit im Integrationskurs nachzuweisen, benötigen Sie einen aktuellen ausgefüllten Integrationskursträgernachweis (IKT-Nachweis).
Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen
Sollten Sie aktuell nicht in einem Integrationskurs tätig sein, können Sie als SelbstzahlerIn teilnehmen.
Für den erfolgreichen Erwerb der Zusatzqualifikation für Lehrkräfte im Bereich Alphabetisierungskurse sind folgende Punkte zu erfüllen:
online; via Zoom und vor Ort in Mainz, s. Zeitplan
Die Inhalte der Zusatzqualifizierung Alphabetisierung richten sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Themen der verkürzten/unverkürzten Zusatzqualifizierung Alphabetisierung sind u.a.:
Eine detailliertere Beschreibung der Inhalte finden Sie auf den Internetseiten des BAMFs.
Die Inhalte der Zusatzqualifizierung Alphabetisierung richten sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Themen der verkürzten/unverkürzten Zusatzqualifizierung Alphabetisierung sind u.a.:
Eine detailliertere Beschreibung der Inhalte finden Sie auf den Internetseiten des BAMFs.