Neue BAMF-Regelung DaZ
Ab 01.02.2023 dürfen alle Personen, die Ihre Ausbildung in einer ZQ DaZ begonnen haben, in Integrationskursen unterrichten.
Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 30.06.2024. Vor Aufnahme der Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen müssen wir die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung bestätigen.
Die Teilnehmenden der ZQ DaZ können diese Bestätigung ans BAMF schicken und vom BAMF eine schriftliche Bestätigung bekommen, die erlaubt, in Integrationskursen zu unterrichten.
Die Kostenrückerstattung darf ab 01.02.2023 bereits mit dem Nachweis von 300 UE in Integrationskursen innerhalb von 18 Monaten eingereicht werden.