FIF RLP

Kündigung des Vertrages

Rücktrittsbedinungen

1. Eine Vertragskündigung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranastaltung erfolgt ohne Kosten.

2. Bei einer Vertragskündigung ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % der Kosten der Kursgebühren fällig.

3. Bei einer Vertragskündigung ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Kosten der Kursgebühren fällig. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

Die Kündigung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Die Versendung per Einschreiben wird empfohlen.
Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmendenzahl vor dem Start der Qualifizierung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Qualifizierung abzusagen.

Wird die Abwesenheit von 15% unverschuldet (z.B. infolge einer Krankheit mit Attest) überschritten, können die versäumten Unterrichtsstunden nach Absprache ggf. in einer anderen Maßnah-me nachgeholt werden.